Das Landgericht Hamburg hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit Urteil zum Az. 310 O 299/18 vom 22.10.2019 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten Skoda Yeti TDI verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes. VW muss leider nicht schon Zinsen bereits seit Kaufpreiszahlung zahlen, sondern erst seit Verzug.

Bei Verzinsung ab Kaufpreiszahlung hätte der Käufer sogar einen höheren Schadensersatz erhalten, als der damalige Kaufpreis war.

VW muss zudem die vorgerichtlichen RA Kosten tragen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG HH 310 O 299 18 Skoda Yeti