Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 02.06.2016, 4 O 3/16 entschieden, dass der Käufer eines manipulierten Fahrzeuges erfolgreich vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Anrechnen lassen muss sich der Käufer die Nutzungsentschädigung.
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/ftp/link1813217A.html