Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 02.06.2016, 4 O 3/16 entschieden, dass der Käufer eines manipulierten Fahrzeuges erfolgreich vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Anrechnen lassen muss sich der Käufer die Nutzungsentschädigung.

http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/weiteres-urteil-im-diesel-skandal-vw-haendler-muss-manipulierten-passat-zuruecknehmen/13798598.html

https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-skandal-landgericht-lueneburg-verurteilt-haendler-zur-zahlung-bei-einem-vw-passat

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/ftp/link1813217A.html