Das Landgericht Oldenburg hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil zum Aktenzeichen 16 O 790/16 einen Händler verurteilt, ein manipuliertes Fahrzeug zurück zu nehmen.
http://www.nwzonline.de/wirtschaft/kaeufer-darf-vw-zurueckgeben_a_31,1,267657901.html
http://www.finanztip.de/vw-abgasskandal/