Das Landgericht Hildesheim hat mit Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt. Die Volkswagen AG muss das manipulierte Fahrzeug, einen Skoda, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das Fahrzeug war 2013 in einem Autohaus in Gifhorn erworben worden.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung und hier das Urteil im Langtext.

http://www.waz-online.de/VW/Aktuell/Urteil-im-Abgas-Skandal-Klaeger-bekommt-Auto-Kaufpreis-von-VW-zurueck

https://www.test.de/VW-Skandal-Richter-gehen-von-Betrug-aus-5128482-0/

http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Niedersachsen/Landgericht-Hildesheim-VW-muss-manipuliertes-Auto-zurueckkaufen