Das Landgericht Lüneburg verurteilt zum Az. 5 O 250/20 die VW AG im Abgasskandal. Erwähnenswert ist hier, dass nach der Entscheidung des Landgericht Lüneburg VW die Kosten zu tragen hat. Die Klägerin hat sich direkt bei Klagerhebung den Nutzungsersatz nach der „Karlsruher Formel“ abziehen lassen und muss damit keine Kosten für das Gerichtsverfahren tragen.

Die „Karlsruher Formel lautet im Klagantrag:

Die Beklagtenpartei wird verurteilt, an die Klägerpartei … unter Anrechnung einer im Termin zu beziffernden Nutzungsentschädigung ( nach der Formel Kaufpreis * gefahrene Kilometer/ Gesamtfahrleistung), Zug-um Zug gegen Übereignung des PKW VW  TDI, FIN … zu zahlen.

Wir stellen leider immer wieder fest, dass dieses Vorgehen bei vielen Gerichten unbekannt zu sein scheint, bzw. angeblich zu unbestimmt sei. Selbst wenn die Gesamtfahrleistung angegeben wird und der bisherige Anspruch in der Klagbegründung bestimmt wird.

LG LG 5 O 250 20 VW Caddy