Das Landgericht Berlin verurteilt zum Az. 3 O 550/20 die Audi AG im Abgasskandal wegen der Abgasmanipulation an einem Audi Q7 EUR 6.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich des Nutzungsersatzes.

Die Beklagte hatte bestritten, dass das Fahrzeug abgasmanipuliert ist und  hatte ausgeführt, dass sich der KBA Rückruf nur auf eine Konformitätsabweichung beziehe. Das sah das Landgericht Berlin anders und verurteilte die Audi AG zum Schadensersatz.

Der Kläger, der das Fahrzeug im Jahr 2017 für EUR 66.000 gekauft hatte, erhält nach dem Urteil gegen Rückgabe des Fahrzeugs EUR 45.543,-.

LG Berlin 3 O 550 20 Audi Q 7