Das LG Hamburg hat im VW-Abgasskandal in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Verfahren erklärt, dass es den Nachlieferungsanspruch für einen mangelfreien Neuwagen für begründet halten könnte. Der Käufer würde damit einen nagelneuen VW Tiguan II für seinen VW Tiguan I erhalten. Dies wäre umso beachtlicher, als der VW Tiguan bereits seit einem Jahr über das VW-Update verfügt. Das Gericht wies daraufhin, dass es in dem VW-Update keine geeignete Nacherfüllung sehen könnte und diese insofern unbeachtlich wäre. Dem Verkäufer würde damit im VW-Abgasskandal die Möglichkeit der Nachbesserung durch das VW-Update genommen. Soweit nach dieser Rechtsprechung feststünde, dass das VW-Update nicht zur Mangelfreiheit führt, kann nach Ansicht unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, der Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Neuwagen aus der aktuellen Produktion, als einzige mögliche Art der Nacherfüllung nach richtlinienkonformer Auslegung nicht verweigert werden durch den Verkäufer. In einem zweiten Verfahren sieht das LG Hamburg den Nachlieferungsanspruch für einen VW Sharan wohl für berechtigt an. Bei dem VW Sharan wurde das Update bislang nicht durchgeführt. Es droht unter Umständen also eine Stilllegung. Die Stilllegeankündigung durch das KBA liegt bereits vor.