Das OLG Bamberg hat die VW AG mit Urteil vom 10.12.2020 zum Az. 1 U 155/20 verurteilt. Die Klägerin erhält den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs und muss sich den Nutzungsersatz auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 KM anrechnen lassen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Das Landgericht Würzburg hatte die Klage zum Az. 94 O 1552/19 dagegen noch abgewiesen.

Das Urteil des OLG Bamberg zeigt, dass Klagen im Abgasskandal aus dem Jahr 2019 Erfolg haben.

Hier finden Sie das Urteil

OLG Bamberg 10122020