Das OLG Celle folgt mit seinem Urteil vom 28.7.2021 zum Az. 7 U 313/20 dem Urteil des BGH zum Weiterverkauf des abgasmanipulierten Diesel PKW!

Das Landgericht sah zwar einen Schaden, beschränkte diesen in Übereinstimmung mit der bisherigen OLG Celle Rechtsprechung auf den geschätzten Minderwert von 5 %.

Zwischenzeitlich hatte der BGH  mit seinen Urteilen v. 20.07.2021, Az. VI ZR 533/20 und 575/20 festgestellt, dass der Weiterverkauf eines abgasmanipulierten Diesel PKW den Schadensersatzanspruch grundsätzlich nicht entfallen lässt.  Der Verkaufserlös sei lediglich vom Schadensersatzanspruch abzuziehen, so der BGH.

Dieser überzeugenden Rechtsprechung des BGH folgt nunmehr auch das OLG Celle.

Der Weiterverkauf stellt sich damit als adäquates Mittel dar, um den Nutzungsersatzabzug im Abgasskandal und damit die Verringerung des Schadensersatzanspruches durch die Nutzung zu beenden.

Hier finden Sie das Urteil des OLG Celle zum Weiterverkauf im Dieselabgasskandal:

OLG Celle 7 U 313 20 folgt dem BGH beim Weiterverkauf