Das Landgericht Lübeck hat die VW AG mit Urteil vom 12.3.20  zum Az. 5 O 15/20 zum Schadensersatz verurteilt. Der Kläger muss sich allerdings den Nutzungsersatz abziehen lassen.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:

LG HL 5 O 15 20 VW Caddy