Das Landgericht Lübeck hat die VW AG mit Urteil vom 12.3.20 zum Az. 5 O 15/20 zum Schadensersatz verurteilt. Der Kläger muss sich allerdings den Nutzungsersatz abziehen lassen.
Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil:
Das Landgericht Lübeck hat die VW AG mit Urteil vom 12.3.20 zum Az. 5 O 15/20 zum Schadensersatz verurteilt. Der Kläger muss sich allerdings den Nutzungsersatz abziehen lassen.
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