Nutzungsersatzabzug nur bis Klagerhebung ! Das Landgericht Hamburg verurteilt die VW AG im Abgasskandal zur Rücknahme eines Audi A4 am 27.03.2020

Das Landgericht Hamburg hat in einem von unserer Kanzlei, Wietbrok Rechtsanwälte, geführten Prozess im Abgasskandal mit einem sehr ausfürlichen Urteil zum Az. 310 O 285/18 vom 27.03.2020 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines abgasmanipulierten Audi A 4 TDI verurteilt.

Der Kläger erhält den Kaufpreis abzgl. des Nutzungsersatzes nebst Zinsen seit Kaufpreiszahlung!

Das besondere an diesem Urteil ist, dass der abzuziehende Nutzungsersatz begrenzt wird auf die Zustellung der Klageschrift vom 12.09.2018 am 10.10.2018.

Das Landgericht Hamburg weist mit diesem Urteil zum Az. 310 O 285/18 damit von der herrschenden Rechtsprechung im Abgasskandal ab, die den Nutzungsersatzabzug bis zur letzten mündlichen Verhandlung berücksichtigt wissen will.

VW muss zudem die vorgerichtlichen RA Kosten tragen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich damit weiter fort. Es wird Zeit, dass sich der erfreuliche Trend an den Landgerichten nun auch immer weiter an den Oberlandesgerichten festigt.

Hier finden Sie das nicht rechtskräftige Urteil im Dieselskandal:

LG HH 310 O 285 18 Nutzungsersatzabzug nur bis Klagerhebung

2020-04-06T13:03:38+02:00Montag, 6. April 2020|
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