Das OLG Celle verurteilt die VW AG zum Az. 7 U 255/19 mit Urteil vom 9.9.2020 zum deliktischen Schadensersatz. Das OLG folgt dabei der Leitentscheidung des BGH und zieht Nutzungsersatz auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 KM ab.

Der Kläger hatte ursprünglich am LG Stade zum Az. 5 O 154/18 auch die deliktischen Zinsen seit Kaufpreiszahlung erhalten. Für die ist entsprechend der BGH Leitentscheidungen kein Raum mehr.

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OLG Celle 7 U 255 19