Das OLG Celle hat mit Urteil vom 22.1.2020 zum Az. 7 U 445/18 die VW AG, in einem Verfahren unserer Kanzlei Wietbrok Rechtsanwälte, zur Rücknahme eines abgasmanipulierten Audi Q 5 im Abgasskandal verurteilt. Der Audi Q5 war mit dem EA 189 Motor ausgestattet und gehörte zur Emissionsklasse EUR 4. Der Kläger muss sich einen erheblichen Nutzungsersatzabzug für fast 180.000 KM seit 2011 abziehen lassen  bei einer Gesamtnutzungs von 250.000 KM.

Viel von der Nutzbarkeit des Autos ist demnach nicht mehr vorhanden. Insofern zieht das OLG Celle ganz erheblich Nutzungsersatz ab.

Das LG Stade hatte der Klage dagegen noch weitesgehend stattgegeben.

 

Rechtsanwalt Frederik Wietbrok stellt fest:

Es ist erfreulich, dass das OLG Celle die VW AG auch bei einem Audi Q5 in der Verantwortung sieht. Nicht hinzunehmen ist dagegen der Nutzungsersatzabzug. Wir werden den Rechtsstreit nun am BGH weiterführen. Insbesondere auch der Hinweis des OLG Hamburg in unserem Verfahren 15 U 190/19 zeigt, dass sich die Rechtsprechung zum Thema Nutzungsersatzabzug nach wie vor am Beginn befindet.